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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Sender Schaltanlagen, Inh. Manfred Sender

(im Folgenden Sender Schaltanlagen genannt)

1. Geltungsbereich

  1. 1.1.  Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der Firma Sender Schaltanlagen. Sofern nicht andere AGB ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten ausschließ- lich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird hiermit auch für die Zukunft Ihrer Einbeziehung widersprochen.
  2. 1.2.  Abweichungen von diesen AGB und sonstige Abänderungen oder Abreden werden erst wirksam durch schriftliche Bestätigung durch Sender Schaltanlagen. Unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte haben nicht das Recht, mündlich verbindliche Zusagen zu treffen, Garantien zu erklären oder sonst von diesen Bedingungen abzuweichen.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. 2.1.  Soweit nicht anders mitgeteilt, sind Angebote für den Fall kalkuliert, dass die gelieferte Ware an einen gewerblichen Endabnehmer weitergeliefert wird und stehen unter dieser Bedingung. DER KUNDE HAT DER FIRMA MITZUTEILEN, OB STATTDESSEN AN EINEN VERBRAUCHER GELIEFERT WERDEN SOLL.Die Firma wird dann einen veränderte Kalkulation unter Einbeziehung der höheren Risiken vorlegen.
  2. 2.2.  Sämtliche Angebote von Sender Schaltanlagen sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
  3. 2.3.  Bestellungen gegenüber Sender Schaltanlagen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder wenn wir Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheins oder die Ausführung der Lieferung.

3. Lieferung

  1. 3.1.  Die aus Abbildungen, Mustern u.s.w. resultierenden Maße, Werte, Gewichte und Be- zeichnungen sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
  2. 3.2.  Sender Schaltanlagen ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
  3. 3.3.  Kann Ware oder ein Teil vorübergehend nicht geliefert werden, so bleibt der Vertrag hinsichtlich dieses Lieferrückstandes fortbestehen. Die Firma ist in diesem Fall verpflichtet, bei Wiederverfügbarkeit der Ware diese umgehend an den Kunden zu liefern.
  4. 3.4.  Wird aufgrund höherer Gewalt oder bei der Firma oder ihren Lieferanten eintretender Betriebsstörungen (z.B. Aufruhr, Streik, Aussperrung) ohne eigenes Verschulden von Sender Schaltanlagen diese vorübergehend daran gehindert, die Herstellung oder Lieferung zu erbringen, so verlängert sich Lieferfrist / Liefertermin in angemessenem Umfang, auch bei verbindlicher Vereinbarung. Wird die Lieferung aus einem dieser Gründe unmöglich oder unzumutbar, so ist Sender Schaltanlagen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  5. 3.5.  Sender Schaltanlagen wird den Kunden unverzüglich über Umstände gemäß Punkt 3.3. und 3.4. informieren und im Falle des Entfallens der Leistungsverpflichtung der Firma unverzüglich erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten; gesetzliche Rechte bleiben durch diese Bestimmungen unberührt.
  6. 3.6.  Sofern nicht anderes vereinbart, wählt Sender Schaltanlagen Verpackung und Versand nach eigenem Ermessen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Versand – auch durch eigene Mitarbeiter - geht die Gefahr spätestens auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben wird.
  7. 3.7.  Erfüllungsortfür alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Sender Schaltanlagen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 4. Schutzrechte

  1. 4.1.  An erstellten Projekt- und Angebotsunterlagen, insbesondere Stromlauplänen, Programme, Funktionsbeschreibungen, Datenpunktlisten etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen fremden Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  2. 4.2.  Aufträge nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Skizzen, Modellen oder Mustern werden auf dessen Gefahr ausgeführt, dass Schutzrechte Dritter durch Herstellung und Lieferung nicht verletzt werden. Jeden daraus erwachsenden Schaden trägt der Kunde.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. 5.1.  Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung verbleiben gelieferte Waren und Sachen Eigentum von Sender Schaltanlagen (Vorbehaltsware).
  2. 5.2.  Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Sender Schaltanlagen. Bei Verarbeitung von Vorbehaltsware mit anderer Ware erwirbt Sender Schaltanlagen Eigentum nach dem Wertverhältnis der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Erwirbt der Kunde durch Verbindung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an Sender Schaltanlagen einen Miteigentums- anteil nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung. Die Firma nimmt die Bruchteilsübertragung an; für im Miteigentum von Sender Schaltanlagen stehende Ware und deren Eigentumsrechte gelten die Regeln über Vorbehaltsware entsprechend. Der Kunde hat die im Eigentum oder Miteigentum von Sender Schaltanlagen stehende Ware unentgeltlich zu verwahren.
  3. 5.3.  Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab. Sender Schaltanlagen ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen und wird die Forderungen nicht einziehen, bis einer der in Punkt 5.7. genannten Fälle eintritt. Auf Verlangen von Sender Schaltanlagen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen schriftlich zu benennen, deren Anschrift und den Grund der Forderung anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen; Sender Schaltanlagen kann aber auch selbst die Abtretung anzeigen.
  4. 5.4.  Der Kunde ist zu Verfügungen, Benutzung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und unter der Bedingung berechtigt, das die Forderungen im Sinne des Punktes 5.3. tatsächlich übergehen; zu sonstigen Verfügungen (insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung) ist er nicht berechtigt.
  5. 5.5.  Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abge- tretenen Forderungen hat der Kunde Sender Schaltanlagen unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  6. 5.6.  Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen die Forderungen von Sender Schaltanlagen insgesamt um mehr als 20 %, ist Sender Schaltanlagen auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten in- soweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im billigen Er- messen von Sender Schaltanlagen.
  7. 5.7.  Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, verhält er sich in sonstiger Weise schuldhaft grob vertragswidrig oder wird über sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtlich Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die Rechte des Kunden gemäß Punkt 5.3. und 5.4.

und Sender Schaltanlagen ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Werk zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer bei Lieferung.

6.2. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können im Umfang eintretender Selbstkostenveränderungen (insbesondere durch Materialpreissteigerung und Tarifverträge) auf Verlangen von Sender Schaltanlagen oder des Kunden vorgenommen werden. Eventuelle Anzahlungen beeinflussen die Preisänderung nicht.

6.3. Rechnungsbeträge sind – soweit nicht anders vereinbart – nach Lieferung und Zugang einer Rechnung od. ähnlichen Zahlungsaufforderung gem. Angebot fällig und entsprechend der Zahlungsfrit gem. Angebot zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Sender Schaltanlagen über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlung per Wechsel od. Scheck gilt deren endgültige Einlösung und Gutschrift auf dem Konto von Sender Schaltanlagen.

6.4. Skontoabzüge bedürfen vorheriger Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen der Firma in Rückstand befindet.

6.5. Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und erfüllungshalber. Bankmäßige Diskont-/Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.

6.6. Wird Sender Schaltanlagen erst nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Sender Schaltanlagen berechtigt, vom Kunden binnen 7 Tagen auch auf nicht fällige Forderungen nach dessen Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis dahin die Lieferung zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn beim Kunden Wechsel/Schecks protestiert werden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden, er Zahlungen einstellt oder ihm objektiv die Kreditwürdigkeit fehlt bzw. er diesbezüglich falsche Anga- ben machte. Kommt der Kunde trotz Fristsetzung dem Verlangen der Firma nicht nach, ist diese zum Rücktritt berechtigt.

6.7. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden 5,00 EURO berechnet.

6.8. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Gewährleistung

7.1. Sender Schaltanlagen gewährt 12 Monate Garantieauf Waren und Dienstleistungen. Sofern Hersteller Garantien gewähren, treten wir gegebenenfalls bestehende Rechte gerne an den Kunden ab und unterstützen diesen im Wege der Kulanzleistung bei der Durchsetzung. Eventuelle Garantieansprüche lassen die Gewährleistung unberührt.

7.2. Mängelrügen sind der Firma unverzüglich nach Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Sender Schaltanlagen unverzüglich nach Entdeckung in gleicher Frist anzuzeigen.

7.3. Sender Schaltanlagen ist zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art und Weise der Nacherfüllung wird von der Firma unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden bestimmt. Der Kunde hat der Firma ein angemessene Frist – mindestens 3 Wochen - zu gewähren und die beanstandete Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen unter Angabe von Typ, Baujahr, Fabrikationsnummer, Inbetriebnahmedatum und Ausfallursache zurückzugeben. Für Nachteile, die Sender Schaltanlagen wegen Überschreitung der Rückgabefrist entstehen, haftet der Kunde.

 7.4. Ein Recht des Kunden auf Nacherfüllung ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung wird außerhalb von Garantie-Zusagen ausgeschlossen.

7.5. Die Gewährleistung umfasst insbesondere nicht

a) vom Kunde bereitgestellte Materialien, dessen Anweisungen, Daten und Vorgaben (insbesondere hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Folgefehlern)

b) unsachgemäße Behandlung (Fehlanschlüsse/-installation, Bedienfehler, unbefugte Eingriffe, Transportschäden) und natürliche Abnutzung

c) Eingriffe, Änderungen, Ergänzungen u.ä. durch Dritte (auch zur Beseitigung von Mängeln), sofern Sender Schaltanlagen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat

d) Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel oder Schmelzsicherungen

7.6. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

7.7. Soweit durch diese AGB Mängelrechte eingeschränkt werden, gilt dies nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder für den Fall eigener Garantiezusagen von Sender Schaltanlagen.

7.8. Im Falle berechtigter Mängelrügen oder Gewährleistungsarbeiten werden Zahlungen abweichend von Punkt 6.3. nach den gesetzlichen Vorschriften fällig.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche wird auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht für Haftung aufgrund von Mängeln, Garantie, vertragswesentlichen Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von Sender Schaltanlagen in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.

9. Speicherung von Daten

Die für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten werden gespeichert. Sie unterliegen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Gerichtsstand und Folgen teilweiser Unwirksamkeit

10.1.Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Sender Schaltanlagen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand ist für Ansprüche gegen Sender Schaltanlagen ausschließlich.

10.2.Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(Stand 31.03.2016)

Sender Schaltanlagen
Inhaber Manfred Sender
Wernher-von-Braun-Straße 10
53501 Grafschaft-Gelsdorf
Tel: 0 22 25 / 9 16 90
Fax: 0 22 25 / 1 80 18
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