Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Sender Schaltanlagen, Inh. Manfred Sender
(im Folgenden Sender Schaltanlagen genannt)
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Lieferung
4. Schutzrechte
5. Eigentumsvorbehalt
und Sender Schaltanlagen ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Werk zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer bei Lieferung.
6.2. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können im Umfang eintretender Selbstkostenveränderungen (insbesondere durch Materialpreissteigerung und Tarifverträge) auf Verlangen von Sender Schaltanlagen oder des Kunden vorgenommen werden. Eventuelle Anzahlungen beeinflussen die Preisänderung nicht.
6.3. Rechnungsbeträge sind – soweit nicht anders vereinbart – nach Lieferung und Zugang einer Rechnung od. ähnlichen Zahlungsaufforderung gem. Angebot fällig und entsprechend der Zahlungsfrit gem. Angebot zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Sender Schaltanlagen über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlung per Wechsel od. Scheck gilt deren endgültige Einlösung und Gutschrift auf dem Konto von Sender Schaltanlagen.
6.4. Skontoabzüge bedürfen vorheriger Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen der Firma in Rückstand befindet.
6.5. Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und erfüllungshalber. Bankmäßige Diskont-/Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
6.6. Wird Sender Schaltanlagen erst nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Sender Schaltanlagen berechtigt, vom Kunden binnen 7 Tagen auch auf nicht fällige Forderungen nach dessen Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis dahin die Lieferung zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn beim Kunden Wechsel/Schecks protestiert werden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden, er Zahlungen einstellt oder ihm objektiv die Kreditwürdigkeit fehlt bzw. er diesbezüglich falsche Anga- ben machte. Kommt der Kunde trotz Fristsetzung dem Verlangen der Firma nicht nach, ist diese zum Rücktritt berechtigt.
6.7. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden 5,00 EURO berechnet.
6.8. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Gewährleistung
7.1. Sender Schaltanlagen gewährt 12 Monate Garantieauf Waren und Dienstleistungen. Sofern Hersteller Garantien gewähren, treten wir gegebenenfalls bestehende Rechte gerne an den Kunden ab und unterstützen diesen im Wege der Kulanzleistung bei der Durchsetzung. Eventuelle Garantieansprüche lassen die Gewährleistung unberührt.
7.2. Mängelrügen sind der Firma unverzüglich nach Lieferung unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Sender Schaltanlagen unverzüglich nach Entdeckung in gleicher Frist anzuzeigen.
7.3. Sender Schaltanlagen ist zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art und Weise der Nacherfüllung wird von der Firma unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden bestimmt. Der Kunde hat der Firma ein angemessene Frist – mindestens 3 Wochen - zu gewähren und die beanstandete Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen unter Angabe von Typ, Baujahr, Fabrikationsnummer, Inbetriebnahmedatum und Ausfallursache zurückzugeben. Für Nachteile, die Sender Schaltanlagen wegen Überschreitung der Rückgabefrist entstehen, haftet der Kunde.
7.4. Ein Recht des Kunden auf Nacherfüllung ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen. Das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung wird außerhalb von Garantie-Zusagen ausgeschlossen.
7.5. Die Gewährleistung umfasst insbesondere nicht
a) vom Kunde bereitgestellte Materialien, dessen Anweisungen, Daten und Vorgaben (insbesondere hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Folgefehlern)
b) unsachgemäße Behandlung (Fehlanschlüsse/-installation, Bedienfehler, unbefugte Eingriffe, Transportschäden) und natürliche Abnutzung
c) Eingriffe, Änderungen, Ergänzungen u.ä. durch Dritte (auch zur Beseitigung von Mängeln), sofern Sender Schaltanlagen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat
d) Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel oder Schmelzsicherungen
7.6. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
7.7. Soweit durch diese AGB Mängelrechte eingeschränkt werden, gilt dies nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder für den Fall eigener Garantiezusagen von Sender Schaltanlagen.
7.8. Im Falle berechtigter Mängelrügen oder Gewährleistungsarbeiten werden Zahlungen abweichend von Punkt 6.3. nach den gesetzlichen Vorschriften fällig.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche wird auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht für Haftung aufgrund von Mängeln, Garantie, vertragswesentlichen Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von Sender Schaltanlagen in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.
9. Speicherung von Daten
Die für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten werden gespeichert. Sie unterliegen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Gerichtsstand und Folgen teilweiser Unwirksamkeit
10.1.Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Sender Schaltanlagen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand ist für Ansprüche gegen Sender Schaltanlagen ausschließlich.
10.2.Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
(Stand 31.03.2016)
Sender Schaltanlagen
Inhaber Manfred Sender
Wernher-von-Braun-Straße 10
53501 Grafschaft-Gelsdorf
Tel: 0 22 25 / 9 16 90
Fax: 0 22 25 / 1 80 18
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